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  Leistungen
  • Bewertung von unbebauten Grundstücken
  • Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Bewertung von Eigentumswohnungen, Teileigentum
  • Ermittlung der Werte von Rechten und Belastungen
  • Mündliche Beratung beim Immobilienkauf

Grundlage des Honorars für Wertermittlungen ist die HOAI
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)


Bild von der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
am 27. Februar 2004 rechts im Bild:
Hans Gelbert, Vizepräsident der Architektenkammer
 
 
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